Allgemeine Geschäftsbedingungen Memlebener Luftkanalbau GmbH

  1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden verbindlich. Dies gilt ausdrücklich auch bei einer Onlinebestellung über das Internet. Sie werden vom Kunden mit der Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der ersten Lieferung oder Leistung anerkannt. Ist unser Kunde Unternehmer, gelten sie auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung in der jeweils bekannten aktuellen Form als vereinbart. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen die zwischen uns und unseren Kunden getroffen werden, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich niedergelegt sind.

  1. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Insbesondere Gewichts-, Leistungs- und Farbangaben sowie Proben und Muster sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist vom Kunden auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung z.B. mit einer Ausschreibung hin zu überprüfen, Abweichungen gehen zu seinen Lasten.

Als Beschaffenheit der angebotenen Waren gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

  1. Zu-Stande-Kommen des Vertrages

Der Kunde ist an eine erteilte Bestellung/einen erteilten Auftrag 3 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und deren Inhalt zu Stande. Die Warenlieferung bzw. Leistung ersetzt die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind unwirksam.

  1. Preise

Sämtliche Preise gelten in Euro. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag. Sind keine Preise vereinbart, erfolgt die Ausführung der Lieferung und/oder Leistung zu den am Liefertag gültigen Preisen.

Falls bis zum vorgesehenen Liefertag, sofern dieser 4 oder mehr Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen in der Preisgrundlage, z.B. durch Preiserhöhungen der Zulieferer eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise vor. Entsprechendes gilt auch bei Teillieferungen aus Abrufaufträgen; maßgeblich ist insoweit die Auftragserteilung.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, verstehen sich die Preise stets unbeladen ab Lager bzw. Werk ohne Verpackung, Fracht-, Versicherungs- und zusätzliche Dokumentationskosten, unverzollt und zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Alle Nebengebühren, öffentlichen Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten etc sowie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden sämtlichst gesondert berechnet. Entsprechendes gilt auch bei Teillieferungen aus Abrufaufträgen.

Lieferungen frei Baustelle oder frei Lager des Kunden müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist etwas anderes nicht vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.

  1. Unterlagen

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Modellen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von uns Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.

  1. Lieferung und Rücktritt

Vorgesehene Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt sind, stets unverbindlich.

Von uns genannte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sie gelten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet oder angeliefert werden kann als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

Sofern eine richtige und rechtzeitige Belieferung an uns durch den Zulieferer nicht erfolgt, sind wir berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern, es sei denn, die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist von uns zu vertreten. Wir werden solche Umstände dem Kunden unverzüglich mitteilen. Dieser kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder in angemessener Frist liefern werden. Erfolgt die Erklärung nicht, kann der Kunde zurücktreten. Eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird von uns unverzüglich erstattet.

Gleiches gilt, sollten diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers oder dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und Einflussbereiches liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. höhere Gewalt, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Behinderungen der Verkehrswege etc.) auftreten.

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen.

Verzug und Unmöglichkeit der Lieferung haben wir so lange nicht zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten kein Verschulden trifft. Haben wir Schadenersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

Wir können nach eigenem Ermessen vor Auslieferung Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen.

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager bzw. beim Streckengeschäft ab Werk. Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart yyurde, unserer Wahl überlassen.

Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, sofern dadurch nicht der Liefertermin nach vorne verschoben wird. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern und dies zu berechnen.

Lieferung frei Baustelle oder Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen bis zum Ende einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen der Ware und deren Lagerung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Kunden, auch wenn es durch unsere Mitarbeiter geschieht. Dies gilt auch dann, wenn der vom Kunden benannte Anlieferungsort von diesem nicht besetzt ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Voraussetzungen für das reibungslose Abladen gegeben sind. Von uns nicht zu verantwortende Verzögerungen beim Abladen der Ware vom Fahrzeug oder sonstige Wartezeiten am Abladeort sind vom Kunden zu tragen und werden von uns diesem gegenüber berechnet.

Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Verpackung bei uns in ordnungsgemäßer Weise erfolgte.

  1. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk verlassen hat. Dies gilt auch für Teillieferungen und unabhängig davon, wer die Versandkosten oder die Anlieferung oder Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Kann der Versand nicht oder nicht fristgerecht infolge von Umständen erfolgen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tag der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.

  1. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils ältesten offenen Forderungen verrechnet, sofern keine entgegenstehende Zahlungsanweisung erfolgt ist.

Sofern Skonto vereinbart ist, dürfen Abzüge nur erfolgen, solange der Kunde allen Zahlungsverpflichtungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele nachgekommen ist. Bei Zahlungsrückstand gelten außerdem sämtliche offenen Forderungen ungeachtet vereinbarter Zahlungsziele sofort als fällig, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bedarf.

Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber hereingenommen. Erfüllung tritt erst mit Tag der Wertstellung ein. Daher können Zahlungs- und Skontofristen nur gewahrt werden, wenn der Scheck 5 Tage vor Ablauf der jeweiigen Frist bei uns eingeht. Die Hereingabe von Wechseln oder die Abtretung von Forderungen zur Begleichung unserer Ansprüche bedarf unserer schriftlichen Zustimmung und erfolgt auch dann nur erfüllungshalber. Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zulasten des Kunden.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Eingang der Zahlung Verzugszinsen i.H.v. 9 Wo-Punkten über dem übrigen Basiszinssatz p.a. und die durch die Überschreitung des Zahlungsziels entstandenen gesonderten Kosten. Pro Zahlungserinnerung/Mahnung sind durch den Kunden 10 € zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.

Sofern durch Zahlungsrückstand oder anderweitige erkennbare Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Kunden unserer Ansprüche gefährdet sind, sind wir neben den Ansprüchen aus 321 BGB berechtigt:

  1. Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Dies steht der Anzeige der Versandbereitschaft im Sinne von Ziff. 6 gleich.

  2. nach Setzen einer angemessenen Frist von allen unsererseits noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten, Ziff. 9 gilt entsprechend.

  3. sämtliche Forderungen sofort geltend zu machen

Der Kunde darf fällige Zahlungen nur zurückhalten oder mit diesen aufrechnen, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht/der Aufrechnungsanspruch gestützt wird, aus dem gleichen Vertragsgegenstand herrührt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Wir haben das Recht, Forderungen gegen Kunden an Dritte abzutreten.

Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn erforderlichen Rechtsverfolgung anfallen.

  1. Vertragsaufhebung, Rücknahme

Für Aufhebung von bestätigten Bestellungen ist unser vorheriges Einverständnis in Textform erforderlich. In diesem Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Für den Fall, dass bereits ausgelieferte Waren zurückgenommen werden, erhöht sich der pauschale Entschädigungssatz auf 20 % zuzüglich der durch den Rücktransport entstandenen Aufwendungen, unbeschadet der weitergehenden Nachweismöglichkeiten jeder Seite, wie oben vorgegeben.

  1. Gewährleistung

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Mangelhafte Gegenstände sind zur Besichtigung bereitzuhalten oder auf unser Verlangen an uns zurückzuschicken. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Nacherfüllungsanspruchs an dem bemängelten Stück nichts verändert werden.

Soweit Mängel der angelieferten Gegenstände vorliegen, leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung, wobei zwei Nachbesserungsversuche als vereinbart gelten, oder durch Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung durch uns erfolgt innerhalb angemessener Fristen, wobei für den ersten Nachbesserungsversuch eine Frist in Länge der ursprünglichen Lieferfrist angemessen ist. Für die Nachbesserung und Ersatzlieferung leisten wir in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung. Ist der Kunde Unternehmer werden darüber hinausgehende Ansprüche auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nicht nachvollziehbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so entstehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ist der Kunde Unternehmer so bestehen Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß

 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

Ist der Kunde Unternehmer leisten wir für gelieferte und verwendete Fremderzeugnisse nur diejenige Gewähr, welche die Hersteller dieser Erzeugnisse ihrerseits uns gegenüber übernehmen.

Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren die Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt sowie Schadens- und Aufwendungsersatz in einem Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. In diesem Fall tritt Verjährung wenn der Kunde Eigentümer des Bauwerks ist erst nach fünf Jahren ein. Die Beschränkung der Verjährung auf ein Jahr gilt ebenfalls nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels.

Sind gebrauchte Sachen Vertragsgegenstand, so beträgt die Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr; gegenüber Unternehmern ist eine Sachmängelhaftung in diesem Fall ausgeschlossen.

Ist der Kunde Unternehmer, so trifft ihn die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß 377 HGB.

Ist der Kunde Unternehmer und stehen ihm Ansprüche gegen den Hersteller der mangelhaften Gegenstände im Rahmen einer zwischen diesem und einem Dritten abgeschlossenen Gewährleistungsvereinbarung zu, ist der Kunde verpflichtet, erst die Ansprüche aus dieser Gewährleistungsvereinbarung geltend zu machen, bevor er uns in Anspruch nimmt.

Weitergehende oder andere als in dieser Ziffer oder der nachfolgenden Ziff. 1 1 (Schadenersatz) geregelte Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

  1. Schadensersatzansprüche und Rücktritt

Ist der Kunde Unternehmer sind Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgend insgesamt Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verzuges und weitere Verletzungen von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit dies in diesen Geschäftsbedingungen anders geregelt oder die Haftung zwingend gesetzlich normiert ist z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Ist der Kunde Unternehmer beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hier mit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von uns zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.

  1. Ergänzende Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und uns zurechenbare Körper- und Gesundheitsverletzungen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gesamte von uns gelieferte und künftig von uns zu liefernde Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu sichern und zu versichern. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen (lassen).

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so gilt zudem folgendes:

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen. Dies gilt auch für Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen. Zusätzlich werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderung um mehr als 20 % übersteigt:

  1. Verarbeitung oder Vermischung erfolgen für uns als Lieferanten/Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird hiermit vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der entstehenden Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.

  2. alle Waren, an denen uns ein (Mit-) Eigentum zusteht, gelten als Vorbehaltsware zur Absicherung der Saldenforderung. Der Kunde verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.

  3. der Kunde tritt seine durch Verarbeitung und/oder Weiterveräußerung sowie aus sonstigen Rechtsgründen entstehenden Forderungen (z.B. gegenüber Versicherungen, aus unerlaubter Handlung) einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent in Höhe des von uns hierfür gelieferten Warenwertes bereits zum Zeitpunkt unser Lieferung als Sicherheit an uns ab. Abgetreten wird der erstrangige Teil der fälligen Forderungen, der unserem Warenwert entspricht. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Abtretung oder Sicherungsübereignung dieser Forderungen ist der Kunde nicht befugt, auch nicht zum Zweck der Forderungseinziehung im Wege des Factoring, es sei denn, es wird gleichzeitig die verbindliche Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als nach Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen.

Der Kunde ist uns gegenüber verpflichtet, Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus der Verarbeitung und/oder Weiterveräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen. Er hat uns seine Abnehmer zu benennen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde erteilt uns hiermit die unwiderrufliche Genehmigung, hierzu seine Büro- und Geschäftsräume, auch soweit sie Teil einer Wohnung sind, sowie seine Baustelle zu betreten und die erforderlichen Feststellungen zu treffen, ferner unbezahlte Vorbehaltsware wieder an uns zu nehmen.

Der Kunde ist verpflichtet, uns von etwaigen Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die von uns gelieferten Gegenständen oder unsere Forderungen unverzüglich per Telefax und nachfolgend mit eingeschriebenem Brief in Kenntnis zu setzen. Erfolgt dies nicht, werden wir sämtliche hieraus resultierenden Ansprüche gegenüber dem Kunden durchsetzen. Die Kosten der Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Dritten gehen zulasten des Kunden, soweit wir nicht von dem Dritten die Kosten erstattet erhalten.

  1. Datenschutzhinweis

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir — ausschließlich zu Geschäftszwecken — ihre personenbezogenen Daten mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben. In diesem Zusammenhang können bestimmte Daten (Name, Anschrift, Rechnungsdatum und nicht termingerechte Zahlungen durch den Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit uns, auch für Scheck- und Wechselverpflichtungen ist Erfüllungsort 06642 Memleben und Gerichtsstand Halle/Saale oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.

Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für Fälle getroffen, in denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn[Geschäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Salvatorische Klausel

Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

Memlebener Luftkanalbau GmbH, Klosterbreite 2, 06642 Kaiserpfalz Ortsteil Memleben